Hygienekonzept

Hygienekonzept nach § 7 CoronaVO

(1) Soweit durch Regelungen dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept ist darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen, insbesondere

  1. die Umsetzung der Abstandsempfehlung, vornehmlich unter Darstellung anderweitiger Schutzmaßnamen, wenn ein Abstand nicht eingehalten wird, und die Regelung
    von Personenströmen,
  2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen,
  3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen und
  4. eine rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben.

(2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen.

Die Hygienekonzepte für die Spielstätten der SG Schwarzbachtal kann man hier einsehen bzw. herunterladen:

 


Veranstaltungen

01.05.23
Maifest

02./03.09.23
37. Meckesheimer Straßenfest

Minispielfeste

22.01.23 in Meckesheim

Social Media

Facebook
SG Schwarzbachtal

Instagram
SG Schwarzbachtal

Facebook
Meckesheimer Handball Förderverein

Instagram
Meckesheimer Handball Förderverein